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Von Steuermoral und Gerechtigkeitssinn
11. Februar 2009, von Heidi RebsamenLeserbrief, NLZ 11. Februar 2009
Dass die Zürcher und Zürcherinnen für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung gestimmt haben, hat mich persönlich nicht überrascht. Das Unbehagen über diese spezielle Besteuerung von ausländischen Personen scheint grösser zu sein, als manche Bürgerliche wahrhaben wollen. Mein Antrag bei der ersten Beratung der Steuergesetzrevision 2011 konnte noch mit dem lapidaren Argument nach einem ungewissen Umgang zurückgewiesen werden. Die bürgerliche Mehrheit war nicht einmal bereit, das Anliegen für die zweite Lesung in der Kommission zu prüfen. Die Pauschalbesteuerung von 111 ausländischen Personen im Kanton Luzern widerspricht für mich den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Faktisch bedeutet nämlich die Aufwandsbesteuerung, dass begüterte Ausländer und Ausländerinnen nur einen kleinen Teil ihres Einkommens versteuern müssen.
Schweizer und Schweizerinnen, die hier ein Leben lang für das Einkommen und das Vermögen voll Steuern bezahlen, müssen sich dumm vorkommen. Privilegien für die einen, Steuergesetze für die andern. Dies untergräbt die Steuermoral und verletzt den Gerechtigkeitssinn.
Ein Gesetz, das Privilegien für die einen und die Anwendung des strikten Gesetzes für andere erlaubt, ist für mich auch aus moralischen Gründen nicht länger haltbar.

Am 11. Februar 2009 um 17:55 Uhr
der kantonale alleingang bei der abschaffung der pauschalbesteuerung macht meines erachtens keinen sinn. vielversprechender und der sache angemessen ist eine nationale (und für alle kantone einheitliche) lösung. die entsprechende diskussion in bundesbern ist angestossen und eine entsprechende standesinitiative aus dem kanton st. gallen unterwegs. apropos nationale lösung: die abschaffung ist die eine option, neue kriterien für die berechnung der pauschalbesteuerung die andere. aus grundstäzlichen überlegungen (ich teile ihre formulierten bedenken) ist ersteres vorzuziehen.
Am 12. Februar 2009 um 17:34 Uhr
eine nationale lösung wäre sicher gut und soll auch das ziel sein. diskussionen in bundesbern und standesinitiativen werden aber ziemlich sicher nicht reichen. es braucht die stimme des volkes 😉 darum begrüsse ich zum beispiel die initiative der grünen in obwalden sehr. man sollte in luzern sowas auch in betracht ziehen.
Am 14. Februar 2009 um 12:31 Uhr
Und ich rege Bestrebungen der Grünen, Abt. Grünliberale an, endlich die Kopf- und Feuerwehrsteuer, in einem späteren Schritt die Kirchensteuer (das kann nur die Kirche selber) zu stornieren für Sozialhilfeempfänger, und bei IV Rentnern deren Vermögen unter CHF 50’000.00 liegt auch noch. Luzerns Sozialdirektor, Herr Meier, hat sich vermutlich beim Finanzchef (dem andern Meyer) derart dafür eingesetzt, dass Fürsörgler nur noch einen Satz ans Str.Amt der Stadt Luzern schreiben können, nämlich: „Mir ist das Steuer entglitten, senden Sie mir bitte kein neues“. Keine Bange, es kommt schon gut, es kommt gar keine Steuererklärung mehr bis irgendjemand andere Verhältnisse berichtet.Das ist doch toll und längst nicht überall so in andern Gemeinden. Also wie man sieht, sind einerseits Pauschalbesteuerungen (Kopf-FW Steuer leider die Kirchensteuer noch nicht, für die einen ganz aufgehoben oder sistiert. Andererseits kommen andere Pauschalsteuern nun auch ins Wanken wie man liest. Steuerverfügungen für Reiche nach dem Lebensaufwand scheinen mir am ehrlichsten. Am besten halt ev doch doch eine europäische Lösung wonach Pauschalabkommen für Reiche unter Strafe gestellt wird, so gibts auch keine armen Ausländer, die „Ihre Heimat“ verlassen müssen wegen den bösen Steuerämtern, was die Globalisierung nicht alles für Auswirkungen zeigt, herrlich !!