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Aufgaben einer Agglomeration sind gemeinsam zu tragen

17. April 2009, von Monique Frey

Leserbrief zu den Abstimmungen über den Beitritt zur «Steuerungsgruppe Stadtregion Luzern», NLZ 16. April 2009

Ich stimme am 17. Mai Ja zum Projekt «starke Stadtregion». Verkehr, Raumplanung, Kultur oder Jugendarbeit und Sozialwesen sind nur einige Bereiche, in denen ein gemeindeübergreifendes Vorgehen nicht nur sinnvoll ist, sondern zunehmend unumgänglich wird. Die gelebten Realitäten stimmen nur noch teilweise mit den politischen Strukturen überein, was zu Ineffizienz führen oder gar bessere, ökologischere und sozialere Lösungen verhindern kann.

So hat die Stadt Luzern letzten Sommer eine Beschwerde gegen die Gemeinde Emmen angestrengt, da Emmen Sozialhilfebezüger, die von Luzern in eine Emmer Pension umgezogen sind, nicht mehr auf der Gemeinde anmelden lässt, damit Emmen nicht verpflichtet ist, Sozialhilfe zu leisten. Dies sind kostspielige und unnötige Streitereien. Auch die sozialen Aufgaben einer Agglomeration sind nur gemeinsam zu tragen und mit gemeinsamen Kräften und Strategien zu bewältigen.

Eine Reaktion zu “Aufgaben einer Agglomeration sind gemeinsam zu tragen”

  1. Schneeberger Grünliberal

    Sehr geehrte Frau Frey

    Zu Ihrer Bemerkung: “ ….Sozialhilfebezüger, die von Luzern in eine Emmmer Pension umgezogen sind…

    ….bisschen einfach ausgedeutscht diese Aussage wenn Sie meinen Einwand gestatten? Freiwillig von Luzern nach Emmen?
    Gibts das? Wohl kaum! Man müsste hier die Fälle fragen wegen denen sich die beiden Orte vor VG (wie Sie richtig sagen)unnötigerweise streiten. Also man kann Steuergelder auch wirklich dumm verpulvern, und einer von denen ist noch Richter in Hochdorf. Das versteht der Bürger nicht, aber wir habens ja im Überfluss solange das Amt Hochdorf keine roten Zahlen schreibt. In ein par Wochen wird der Fall noch wegen „beidseitiger einvernehmlicher Lösungsfindung“ sis-tiert und der Bürger zahlt einfach die Zeche für dieses üble Schauspielstück. So kann man noch Verbeamtete beschäf-tigen und Arbeitsplätze sichern.

    Ja, und dann haben sich diese Sozialfälle gemäss geltendem Zivilrecht (oder betr. des entsprechenden BV-Artikels)auch in Emmen für den Sozialhilfebezug anzumelden, denn wegen ihres plötzlichen freiwilligen „ständigen Aufenthalts“ sind sie ja faktisch Niedergelassene geworden und müssen sich „ohne Amtszwang der Stadt Luzern“ dort anmelden, oder nicht?

    Eine Frage an dieser Stelle. Glauben Sie ernsthaft, das Leute freiwillig von Luzern nach Emmen ziehen um sich So-zialwohnungen zu suchen, die übrigens nicht oder kaum mehr bestehen heute?

    Nun müsste man sich noch fragen: Ist es den Sozialhilfebe-zügern freigestellt in welche Pension und an welchen Ort sie zu gehen haben? Ihre Annahme oben ist nicht ganz fertig gedacht.

    Wer in Luzern geht freiwillig nach Emmen ins Thommy’s (um diese Logie handelt es sich doch im aktuellen VG-Fall). Da hat Herr Born schon die richtige Auffassung vertreten, ein Thommy’s ist keine Dauerlogie und auch nicht geeignet um „gesund über die Runden zu kommen“.

    Wie macht es Emmen oder Luzern (und andere) mit den ver-mutlich zuerst aus gutem Grund „mündlich abgegebenen“ Verfügungen auf den Ämtern z. H. Sozialfälle betreffend Wohnungssuche? Sicher ändert sich nichts an der gängigen Praxis, weder vor oder nach einer Städtefusion oder Re-organisation der Aufgabenbewältigung im Sozialbereich und anderswo. Jeder will einfach zuerst den Vorteil für sich, das ist menschlich. Sie könnten dies nur mit einer Verwal-tungsweisung ändern, indem die Sozialämter verpflichtet werden, den Bedürftigen die freie Niederlassung zu er-klären, und wie man das anständig geltend machen darf. Aber eben, es heisst ja nicht umsonst „Bedürftige“.
    Herzlichen Dankf für Ihre Kenntnisnahme.

    Schneeberger, Grünliberal

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