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Ausschaffungsinitiative: Zweimal nein zu einer Sonderjustiz
15. Oktober 2010, von Ali CelikNichts spricht dagegen, Kriminalität und Gewalt zu verurteilen und zu bestrafen, unabhängig von der nationalen und sozialen Herkunft des Täters / der Täterin. Wird der Straftatbestand aber als Ausschaffungsgrund benutzt, gibt er fremdenfeindlichen Kräften Aufwind.
Die Ausschaffungsinitiative der SVP ist diskriminierend und gleichzeitig überflüssig. Der Initiative zufolge muss ausgeschafft werden, wer als „Ausländer“ in der Schweiz straffällig wird, auch wenn man in der Schweiz geboren, aufgewachsen und sozialisiert wurde. Allein die Herkunft wird als Massstab für die Haftung gesetzt.
Schon das geltende Ausländerrecht sieht bei einer Verurteilung zu einer längeren Freiheitsstrafe die Wegweisung aus der Schweiz vor. Allein im Jahr 2008 wurden rund 500 Personen ausgeschafft. Die Ausschaffungsinitiative der SVP verlangt eine Verschärfung dieser Praxis. Mit der Annahme der Initiative würden „AusländerInnen“ bei einem Verstoss gegen das Strafrecht doppelt bestraft: Sie müssten ihre Straffe verbüssen und würden zusätzlich ausgeschafft. Damit werden Familien auseinander gerissen, hier aufgewachsene Kinder und Jugendliche entwurzelt.
Der direkte Gegenvorschlag führt zwar eine völkerrechtliche Schutzklausel ein, stellt aber die Diskriminierung auch nicht in Frage. Er geht sogar einen Schritt weiter als die Initiative: Wer innerhalb von zehn Jahren kumuliert zu mindestens 720 Tagen rechtskräftig verurteilt wurde, würde ebenfalls ausgeschafft.
Wen betrifft die Ausschaffung? Wegen der Personenfreizügigkeit sind keine Ausschaffungen in die EU-Länder möglich. Einmal mehr würden „AusländerInnen“ aus nicht EU-Staaten mit einer Doppelbestrafung diskriminiert.
Fazit: Sowohl die Ausschaffungsinitiative als auch der Gegenvorschlag verletzen das Prinzip der Gleichbehandlung und legitimieren die Sippenhaftung. Sie sind somit eines Rechtsstaates unwürdig.
Nein zur Initiative und zum Gegenvorschlag, weil sie
- ein Sonderrecht schaffen, in dem auch Menschen mit bedingten Strafen automatisch ausgeschafft werden. Bedingte Strafen würden so unbedingten Strafen;
- das Prinzip verletzen, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Das „Nicht-Schweizer-Sein“ oder „ Nicht-Europäer-Sein“ darf nicht pauschal bestraft werden;
- zur Folge haben, dass Familien auseinandergerissen, hier geborene Kinder und aufgewachsene Kinder und Jugendliche entwurzelt werden;
- die Verhältnismässigkeit verletzen, indem in Zukunft Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen automatisch widerrufen würden.

Am 15. Oktober 2010 um 15:38 Uhr
Ausschaffung ist unmenschlich,fragen sie doch die tamilen die ausgeschafft wurden,oder die wartenden menschen im ausschaffungsknast kloten.es darf auch nicht sein,dass irgendeingesetz den knechten das recht giebt zu quälen,zu foltern und zu erniedrigen.die knäste sind voll von menschen die darunter leiden,die grossen fische sahnen ab und treten auf den kleinen rum.ich kenne nur ausländer,mit denen ich keine trobels habe.wenn ich mich im ausland daneben verhalte,muss ich auch erleben was dies heisst.sicher scho.aber wie wir auf der ganzen ausländergemenschaft rumreiten ist voll daneben.ich bin ganz klar für 2 mal nein.
mehr tolerantz und weniger fremdenhass.
antifrostbern
Am 20. Oktober 2010 um 19:06 Uhr
Ich werde am 28.11.2010 JA zur Ausschaffungsinitiative und NEIN zum Gegenvorschlag stimmen.
Bereits heute kann man Ausländern, welche die Sicherheit unseres Landes gefährden ausschaffen. Siehe Bundesverfassungsartikel 121 Abs. 2. Das Problem ist jedoch die Kann-Formulierung.
Die Ausschaffungsinitiative schafft hier Klarheit. Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben (Vergewaltigung, Mord, Totschlag, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel etc.) oder die Sozialwerke missbrauchen haben unsere Gastfreundschaft missbraucht. Ihnen ist die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.
Schweizer haben in unserem Land das Bürgerrecht. Ihnen kann man keine Aufenthaltsbewilligung entziehen, da sie keine haben. Zudem kann man sie nicht in eine ausländische Heimat abschieben, da ihre Heimat die Schweiz ist. Dies ist bei Ausländern nicht der Fall. Der Diskriminierungsvorwurf ist somit ein Witz.
Am 21. Oktober 2010 um 20:54 Uhr
Was heisst hier kann? Pro Jahr werden 500 ausgeschafft, 2010 noch mehr, was heute so in der Zeitung zu lesen war. Wer meint, alle haben ein schweres Delikt begangen, der täuscht sich. Es genügt schon, keine Papiere zu haben. Dafür werden Menschen bis zu einem Jahr eingesperrt, bis sie ausgeschafft werden. Oder was sagt Alexander zu Ausgeschafften, die an der Ausschaffung erstickt sind? Das ist nicht in einer Militärdiktatur vorgekommen, sondern schon mehrmals in der Schweiz.
Im Gegenzug können selbst mit der unsäglichen Ausschaffungsinitiative 62% gar nicht ausgeschafft werden, weil sie EU-Bürger sind, auch wenn sie schwere Delikte begangen haben. Auch Flüchtlinge können nicht ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsinitiative missachtet die Gleichheit vor dem Gesetz. Zusätzlich können durch die Sippenhaftung Unbeteiligte ausgewiesen werden, weil die Niederlassungsbewilligung an den Täter gebunden ist, der ausgeschafft wird. Damit nähern wir uns vollständig einer Bananenrepublik an, einer Dreiklassenjustiz. Für ein und dasselbe Vergehen gilt nicht mehr die gleiche Strafe, sondern die fremdenfeindlichen Kriterien der SVP.