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Waldrodung bleibt tabu

6. Januar 2011, von Sekretariat Grüne Luzern

Leserbrief von Adrian Borgula (Biologe/Kantonsrat Grüne, Luzern) zum aktuellen Thema Schutz des Kulturlandes und Waldrodung.

Die Walderhaltung mit dem Rodungsverbot war im 19. Jahrhundert eine weitsichtige Gesetzgebung, die auf eine Notlage reagierte, weil die Wälder stark übernutzt und die Hochwasserschäden gross waren. Eine andere, heutige Notlage ist der anhaltende Flächenverbrauch durch Hochbauten und Strassen. Obwohl das Raumplanungsgesetz seit 1977 den haushälterischen Umgang mit dem Boden fordert, kam selbst der Kanton Luzern bei jedem der bisherigen Richtpläne (1986, 1998, 2008) zum Schluss, dass die Massnahmen zum Bodenerhalt nicht ausreichen. Dies ist allerdings kein Wunder, denn die kantonale Raumplanung nutzt jeden Ermessenspielraum – und manchmal mehr – zu Gunsten von Bauprojekten und zu Lasten von Natur, Landschaft und Landwirtschaft. Die Bauzonen-Reserven sind in den meisten Gemeinden viel höher als eigentlich erlaubt (Bedarf für 10-15 Jahre). Die Zersiedelung schreitet voran und die geplanten Villenzonen und die speziellen Arbeitszonen („Galmiz-Zonen“) zur schnellen Ansiedlung von Grossunternehmen sind weitere Schritte in die verkehrte Richtung.

Dass Bäuerinnen und Bauern sich gegen den Flächenverlust einsetzen, finde ich richtig. Den Hebel aber beim Wald anzusetzen, statt bei den Ursachen, ist aber völlig verkehrt. Das hiesse den Teufel mit dem Belzebub austreiben. Nicht der Wald ist Schuld, dass der Boden unter Druck ist. Zwar nimmt die Waldfläche in den Bergen leicht zu. Im Mittelland, wo die Baubegehren liegen, sind dagegen der Wald und seine natürlichen Bewohnerinnen und Bewohner selber vielfältig unter Druck, zum Beispiel durch mangelhafte Waldabstandsregelungen, zunehmende laute Erholungsnutzung, Zerschneidung mit Strassen und unnatürlichen Charakter der Bestände. Der ungebremste Flächen-Verbrauch durch Siedlung, Industrie und Strassen ist die Ursache, die es zu bekämpfen gilt. Nach wie vor sind es etwa 3 Quadratmeter, die im Kanton Luzern pro Minute überbaut werden! Mögliche Lösungen bringen die zur Abstimmung anstehende Landschaftsinitiative, bei notwendigen Einzonungen die zwingende Kompensation durch eine Auszonung, eine qualitativ hochstehende Verdichtung und Durchgrünung innerhalb der Siedlungen, die Umnutzung und Optimierung von Industriebauten, der Verzicht auf unsinnige Umfahrungstrassen und Villenzonen für Reiche. Es muss auch gefragt werden, ob wegen des hochgelobten Wettbewerbs tatsächlich alle Infrastrukturen wie beispielsweise die riesigen eingeschossigen Verteilzentren vielfach parallel aufgebaut werden müssen. Ich hätte mir den Start zum „Jahr des Waldes“ anders vorgestellt, mit einem klaren Bekenntnis zum Wald und zu seiner Erhaltung!

Eine Reaktion zu “Waldrodung bleibt tabu”

  1. Alex Schneider

    Zersiedelung der Schweiz bekämpfen: Das geht nur mit einem Einzonungsstopp auf nationaler Ebene!

    Ein Einzonungsstopp für Bauland, wie ihn die Landschaftsschutzinitiative vorsieht, ist das einzig wirksame Mittel, um die Zersiedelung langfristig in den Griff zu bekommen. Falls der Siedlungsdruck auf die Agglomerationen anhalten sollte, sind die Agglomerationsgemeinden gefordert, die Bauzonenbestimmungen so anzupassen, dass qualitativ hochwertiges, verdichtetes Bauen rasch möglich wird. Wenn die Landgemeinden zum Wohnen unattraktiv sind, wird dort der Siedlungsdruck auch bei relativ tiefen Baulandpreisen und grossen Bauzonenreserven bescheiden bleiben.

    Das Dümmste wäre es, die in den letzten Jahren erfolgte starke Zuwanderung in die Zukunft fortzuschreiben, eine solche Trendprognose als Zielvorgabe zu nehmen und die letzten Grünflächen in den Agglomerationen zu überbauen. Nur mit einer Verknappung des Baulands und steigenden Baulandpreisen ist eine Siedlungsverdichtung hinzukriegen. Wenn das heute übermässige Bevölkerungswachstum dadurch gebremst würde, wäre das auch kein Schaden. Alex Schneider, Küttigen

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