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Jahresarchiv für 2015


Initiative für faire Unternehmenssteuern: Komitee hält an Initiative fest

Dienstag, den 13. Oktober 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

Der Regierungsrat beantragt unsere Initiative zur Erhöhung der Unternehmenssteuer um 0,75% abzulehnen. Der Gegenvorschlag ist zahm ausgefallen, aber ein klares Zeichen, dass auch die Regierung Probleme auf der Einnahmenseite ortet. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen – an der Initiative wird unter diesen Umständen aber selbstverständlich festgehalten.

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Wiederholt Grüne Wahlplakate zerstört in Hochdorf

Dienstag, den 13. Oktober 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

In Hochdorf wurden über das Wochenende Grüne Wahlplakate abgerissen, zerfetzt und zerstört.

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Unternehmen an den öffentlichen Aufgaben beteiligen

Dienstag, den 13. Oktober 2015, von Michael Töngi, » Website...

Der regierungsrätliche Gegenvorschlag zu unserer Initiative für faire Unternehmenssteuern wärmt einen Vorschlag auf, den die Regierung bereits 2014 machte. Die vorgeschlagene Mimimalsteuer für Unternehmen wurde von einer Parlamentsmehrheit aber abgelehnt und sie, wie eine weitere Massnahme, können die Steuerausfälle nicht wettmachen.

Wenn die bürgerliche Ratsmehrheit unzverroden an der Tiefsteuerstrategie für Unternehmen festhalten will – und das wurde schon heute in der Zeitung überdeutlich – so wäre es an der Zeit, genereller über die Beteiligung von Unternehmen an den gesellschaftlichen Aufgaben nachzudenken. Denn: Immer weniger Gemeinden haben noch Interesse, Unternehmen anzusiedeln, wenn diese nur Kosten aber keinen Nutzen für sie bringen – und zusätzlich hatten wir in den letzten 15 Jahren eine Umverteilung bei den Steuern von Unternehmen hin zu natürlichen Personen erlebt.

Mit einer Änderung im öV-Gesetz hat der Kantonsrat im letzten Herbst einen anderen Weg vorgezeichnet. Bauten und Anlagen mit grossem Verkehrsaufkommen können zur Finanzierung eines öV-Angebots miteinbezogen werden. Für einen brauchbaren Gegenvorschlag sollte man in diese Richtung weiterdenken: Betriebe sollen sich verstärkt an Infrastrukturaufgaben beteiligen und Aufgaben übernehmen müssen, die sie heute teilweise freiwillig erbringen, teilweise aber eben auch nicht. Ich denke da an Kinderbetreuungsstätten oder Aufgaben im Integrationsbereich.

Bereits heute versuchen Gemeinden, vor allem im Infrastrukturbereich, von Unternehmen eine Kostenbeteiligung zu erwirken. Wenn es nicht um die üblichen Perimeterbeiträge geht, fehlt ihnen dazu die Rechtsgrundlage.

Die Erhöhung der Unternehmenssteuern ist für die finanzielle Gesundung des Kantons wichtig. Wer sie nicht will, muss andere Wege aufzeigen, wie nebst Einsparungen auch die Einnahmen erhöht werden können.

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Nein zur Initiative „Für einen flüssigen Verkehr“

Freitag, den 9. Oktober 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

Die Initiative will neu den Fussgänger-, Velo- und öffentlichen Verkehr nicht mehr so fördern wie es die Stadt aktuell geplant hat, sondern nur noch ohne dabei die Autos einzuschränken. Die Stadt müsste wohl auf neue Busspuren und Velowege verzichten, sollten diese den Autoverkehr einschränken.

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„Mami, ist es noch weit nach Amerika?“

Freitag, den 9. Oktober 2015, von Michael Töngi, » Website...

Und wie ging der Witz weiter – genau: „Sei still und schwimm weiter“

So kommt mir die Luzerner Finanzpolitik vor. Seit Jahren wird uns gesagt, man habe jetzt das Gröbste hinter uns, wir würden bald die Früchte der Steuerstrategie ernten können und die vorliegenden Kürzungen seien die letzten. Dann nähert sich der Zeitpunkt des Budgets und wiederum müssen wir feststellen: Die Regierung präsentiert ein neu zusammengeschustertes Sparpaket um das nächste Jahr zu überstehen. Danach – sehen wir weiter.

Auch dieses Jahr ist die Überraschung die Konstante in der Luzerner Politik: Tröpfchenweise wird eine Sparmassnahme nach der anderen bekannt, gestern war es die Schliessung der Grafikklasse, heute die Zwangsferien an den Schulen. Den Rest kann man sich schon fast an den Fingern abzählen: Höhere Gebühren, weniger Geld für den öV, weniger Anspruchsberechtigte bei der Prämienverbilligung und natürlich Kürzungen beim Personal. Dazu schieben wir noch wichtige Investitionen nach hinten.

Ärger Nummer eins: Das Budget wird Ende Oktober von der Regierung vorgestellt. Anfang Dezember ist bereits der Kantonsrat dran. In fünf Wochen sollen Kommissionen, Parteien, aber vor allem Verbände und alle Interessierte die Sparmassnahmen diskutieren? Seriös kann das nicht gehen.

Ärger Nummer zwei und natürlich Hauptkritik: Je länger man diesem Finanzdesaster zuschaut, desto mehr bekommt man den Eindruck: Ausser der Idee, zum Tiefsteuerkanton für Unternehmen zu mutieren, ist gar nichts vorhanden. Die Regierung hangelt sich von Jahr zu Jahr durch. Keine Strategie, keine Führung, nur Flickwerk.

SVP und FDP kommt dies zupass. Staatsabbau und Privatiserung von öffentlichen Aufgaben lassen sich in diesem Hüst und Hott und aus purer Not gut durchführen. Alle anderen aber müssen der Regierung die rote Karte zeigen. Für einen verlässlichen Kanton braucht es eine Auslegeordnung und vor allem eine Planung, die über das nächste Jahr hinausgeht und aufzeigt, wie der Kanton die nächsten vier Jahre seine Aufgaben erfüllen kann.

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Luzerner Regierung setzt auf Briefkastenfirmen statt junge, kreative Köpfe

Donnerstag, den 8. Oktober 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

Der bürgerliche Regierungsrat will die Luzerner Fachklasse Grafik schliessen. Damit führt er die Demontage des Bildungsstandorts Luzern weiter. Die verfehlte Steuerstrategie und die deswegen fehlenden Einnahmen zwingen den Kanton zum Sparen, was besonders den Bildungsbereich trifft.

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Abstimmung November 2015: Grüne lehnen Pflegefinanzierungsinitiative ab

Montag, den 5. Oktober 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

Die Aufteilung der Pflegefinanzierung ist abgestimmt mit anderen Kosten- und Aufgabenaufteilungen; für Änderungen in diesem System braucht es eine Gesamtschau. Der Vorstand der Grünen Kanton Luzern lehnt die Pflegefinanzierungsinitiative bei einer Enthaltung ab.

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Durchgangsbahnhof Luzern: Es geht voran!

Montag, den 28. September 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

Die Grünen Luzern sind erfreut, dass es im Grossprojekt Durchgangsbahnhof Luzern vorwärts geht. Es ist notwendig, dass der Kanton Luzern und der Bund gemeinsam den Ausbau der Bahninfrastruktur in Luzern vorantreiben.

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Kürzungen in der Sozialhilfe sind unmenschlich

Montag, den 28. September 2015, von Sekretariat Grüne Luzern

Leserbrief von Samuel Kneubühler, Vorstand Grüne Kanton & Stadt Luzern, selbst in der wirtschaftlichen Sozialhilfe tätig

Der Autor, Herr Leuzinger, schreibt in seinem Kommentar Dinge, die ich nicht unbeantwortet lassen möchte. So schreibt er etwa, dass es heute für alle eine Selbstverständlichkeit sei, dass Leute unverschuldet in finanziellen Schwierigkeiten Unterstützung gewährt werde. Und weiter, dass es den Leuten „ihre Ambitionen und den Willen, auf eigenen Beinen zu stehen“ raube, wenn der Staat sich „allzu grosszügig“ zeige.

Diese Ansicht ist aus politischer und fachlicher Hinsicht zu eng gegriffen:

  1. Die Sozialhilfe läuft nach dem Finalprinzip, d.h. der Staat unterscheidet nicht, weshalb jemand um Unterstützung ersucht. Denn als Steuerzahlerin, als Steuerzahler dürfen sich alle hier wohnhaften Menschen auf dieses unterste Sicherungsnetz berufen. Der Staat geht alles weitere nichts an.
  2. Sozialhilfe kann auch persönliche Probleme umfassen. Die oft sehr komplexen Situationen lassen sich aber im Alltagsgeschäft wenig „lösen“, dafür ist der Auftrag der Sozialdienste von Gesetzes wegen sehr eng gefasst. D.h. der Auftrag ist politisch zu sehr auf die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe beschränkt anstatt sich der meist mehreren Problemen der Klientel anzunehmen.
  3. Dass Leuten die Motivation, sich von der Sozialhilfe zu lösen, nicht abhandenkommt, gibt es diverse Massnahmen. Eine davon ist das Anreizsystem (mit Einkommensfreibetrag und situationsbedingten Leistungen wie Integrationszulage). Andere sind konsequente Begleitung bei der Stellensuche oder die Förderung der Sprachkompetenz. Dies jedoch ist mit Kosten verbunden und genau hier liegt der Punkt: Der Sozialhilfe haftet medial und gesellschaftlich fast nur negatives an, die Kosten werden immer ins Zentrum gestellt. Jedoch sind Kosten zur frühen Eingliederung deutlich tiefer im Vergleich zu einer jahrelangen Unterstützung!

Die Integratonsbemühungen werden, wie auch vom Autor erwähnt, belohnt, da die Sozialhilfe eine Besserstellung der arbeitstätigen (dazu zählt auch Arbeit im zweiten Arbeitsmarkt) erreichen möchte. Jedoch ist sind die Fördergelder lange nicht in dem Ausmass, wie das der Autor schreibt! Gemäss SKOS-Richtlinien (Rubrik C), die in einer Form in fast allen Kantonen und Gemeinden gelten, beträgt der Höchstsatz für die Integrationszulage (IZU) Fr. 200.-. Der Beitrag für dauernd erwerbsunfähige Personen (oft ehemalige IV-Beziehende), die minimale Integrationszulage (MIZ) wurde im neuen kantonalen Sozialhilfegesetz gestrichen und Beträgt Fr. 100.-.

Somit entsprechen die Behauptungen, die Zulagen seien „schnell mal über 2000.- Franken“ fern der Realität! Nicht einmal mit dem Grundbedarf (986.-), der Miete (maximal 850.- Franken + 255.- Nebenkosten, in Zweck-Wohngemeinschaften und für unter 25-Jährige weniger) und der Krankenkasse (die fast immer ganz über die Prämienverbilligung gedeckt ist), wird ein Betrag von 2000.- erreicht. Somit gibt es kaum einen „alleinstehenden, kinderlosen WSH-Bezüger, der einen solchen Betrag erreichen würde!

Zur „Grosszügigkeit“ der Sozialhilfe möchte ich festhalten, dass in den 986.- Franken Grundbedarf für eine alleinstehende, nicht in einer Zweck-WG wohnhafte Person sehr viele Dinge beinhalten muss, die davon bezahlt werden müssen (vgl. SKOS-Richtlinien, Rubrik B): Nahrungsmittel, Bekleidung, Energieverbrauch, Haushaltsführung, Gesundheitspflege (selbst gekaufte Medikamente), Verkehrsauslagen, Kommunikation (Telefon, Post, Mobiltelefon), Unterhaltung und Bildung (Schulmaterial, Schulkosten) sowie Vereinsbeiträge. Dies war politisch so gewollt und wird in den Gemeinden genauso umgesetzt.

Das heisst aber, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur begrenzt möglich ist, wenn etwa die bisherige Vereinszugehörigkeit nicht mehr finanziert werden kann oder wenn beispielsweise eine hohe Stromrechnung eintrifft. So können sich schnell Schulden anhäufen.

Schuldenbeladete Menschen neigen dazu, erst spät Hilfe zu suchen, bevor die Schuldenlast zu gross wird oder eine gewisse Entlastung eingeleitet werden kann.

Sozialhilfe als Auffangnetz ist keine Hängematte, wenn es Massnahmen gibt, die neben Repression auch auf die individuelle Förderung abzielen: Man hat erfahren, dass Repression allein dem Hauptziel der wirtschaftlichen Sozialhilfe, nämlich die Re-Integration ins das soziale Existenzminimum deckende Erwerbsleben, nicht zugute kommt. Nur haben das viele in der Politik und auch in der Gesellschaft, so auch der Autor des Kommentars, offentsichtlich nicht verstanden.

Zur Teilzeitarbeit lässt sich sagen, dass der Autor im Grundsatz recht hat, denn mit einer Arbeitsstelle, die nicht mehr zur Sozialhilfe berechtigt, muss auch die Miete, Krankenkasse, Steuern sowie die Krankenkassenselbstbehalte und Franchisen bezahlt werden. Dieser Schwelleneffekt ist jedoch seit Jahren bekannt und eine Lösung sehr schwierig und nicht in Umsetzung.

In der Praxis sind solche Menschen oft schlecht ausgebildet und kommen trotzdem nicht von der Sozialhilfe los, da deren Löhne zu tief sind. Hier böte sich einen festgesetzten Mindestlohn an, um die Löhne anzuheben und mehr Leute aus der Sozialhilfe abzulösen. Dies ist politisch aber nicht gewollt. Gerade bei sogenannten Working-Poor und Alleinerziehenden ist die Lage sehr prekär. Hier von einer Hängematte zu sprechen, ist deplatziert, denn beide Gruppen arbeiten Vollzeit oder der Kundenbetreuung angemessen viel (i.d.R. 50-100%).

Die neusten Änderungen an den SKOS-Richtlinien ändern auch hier absolut nichts. Sozialpolitisch finde ich die Kürzungen mehrheitlich für unsachlich, unglaubwürdig und nicht der Lage der Menschen angepasst. Jugendliche wurden bei Stipendien und insbesondere bei Revisionen des Arbeitslosenversicherungsesetzes (AVIG) härter angepackt als andere anderen. Und dies in einer Zeit, in der die Jugendarbeitslosigkeit viel höher ist als früher. Es gibt Lebensverläufe, die es nicht erlaubten, eine Ausbildung zu absolvieren. Viele fangen sich ab 25 Jahren wieder und können sich von der Sozialhilfe lösen. Ohne eine Unterstützung in dieser Zeit kann sich jede und jeder ein Bild davon machen, was die Folgen wären.

Alle Verschärfungen ist nicht auf Fehler der Betroffene zurückzuführen, die nun bestraft werden. Die Schuld tragen die Institutionen! Auch die Kosten der gesamten Sozialhilfe sind in Relation zu den Ausgaben des Sozialwesens in der Schweiz sehr klein (am grössten sind die Pensionskassen, die Milliarden horten müssen).

Ich würde mir wünschen, wenn sich mehr Leute informieren würden, sodass solche Texte sachlicher ausfallen als sie derzeit schweizweit publiziert werden.

Richtiges Projekt – Finanzen bleiben offen

Montag, den 28. September 2015, von Michael Töngi, » Website...

Ich habe für den VCS die untenstehende Mitteilung zum Planungsbericht Durchgangsbahnhof verfasst. Kurz: Am Bericht selber ist wenig auszusetzen, die Auslegeordnung ist sehr nützlich. Nur muss jetzt auch auf finanzieller Seite der Tatbeweis für den öV-Ausbau erbracht werden. Sonst entsteht zu wenig Druck zu Gunsten des Durchgangsbahnhofes.

Planungsbericht Durchgangsbahnhof Luzern

Luzern, 28. September 2015

Der Planungsbericht zum Durchgangsbahnhof schafft eine gute Grundlage für die Realisierung des Projektes.Entschieden wird in Bern, aber die Zentralschweiz kann und muss Ernsthaftigkeit an den Tag legen. Auch mit einem Konzept zur Vorfinanzierung des Bahnhofs und mit genügend Finanzen für den öffentlichen Verkehr.

Der Planungsbericht Durchgangsbahnhof schafft eine gute Grundlage für die Realisierung des Projektes. Insbesondere hilft die Darstellung der verschiedenen Projekte mit einer guten und nötigen Vergleichbarkeit, um den Nutzen des gewählten Projektes klar zu machen: Nur mit einem Durchgangsbahnhof kann längerfristig die nötige Kapazitätserweiterung und die Neuorganisation des Regionalverkehrs gelingen.

Der Regierungsrat legt im Bericht richtig dar, dass auf Grund der neuen Aufgabenteilung durch FABI der Bund für die Planung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs verantwortlich ist. Der Kanton und die Zentralschweiz sind damit aber nicht aussen vor: Nur mit genügend Druck und Begleitung des Projektes bestehen Chancen für eine Realisierung innert nützlicher Frist – die Konkurrenz ist gross und andere Regionen machen ebenfalls vorwärts.

Ein wichtiges Argument für den Durchgangsbahnhof sind die Passagierzahlen beim öffentlichen Verkehr. Benutzen täglich mehr Personen den öffentlichen Verkehr, so werden die Passagierzahlen schneller einen Ausbau im Raum Luzern rechtfertigen. Hier müssen Regierungsrat und Parlament Farbe bekennen. Die Beiträge für den öffentlichen Verkehr müssen erhöht und nicht gekürzt werden, damit das öV-Wachstum neue und dichtere Verbindungen rechtfertigt. Im Budget 2015 wurden hohe Beträge beim öV gekürzt – dies darf 2016 nicht wieder vorkommen.

Ebenfalls muss der Regierungsrat zur Vorfinanzierung konkreter werden. Der Bericht zeigt auf, dass ein Durchgangsbahnhof erst weit nach 2030 eröffnet werden kann. Der Kanton kann die Frist verkürzen, in dem er eine Vorfinanzierung leistet. Gleichzeitig kann er mit einem Beschluss zu einer Vorfinanzierung auch die Ernsthaftigkeit unterstreichen. Doch in diesem Bereich bleibt der Planungsbericht vage und erklärt nur, wie die Vorfinanzierung technisch funktionieren würde. Das reicht nicht.

 

Weitere Informationen: VCS-Sektion Luzern, Michael Töngi, Präsident, 079 205 97 65

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