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Öffentlicher Raum gehört allen
17. Januar 2009, von Monique FreyLeserbrief zur Abstimmung über den Wegweisungsartikel am 8. Februar
Die Stadt Luzern hat mit der Sommer-Bar auf der Ufschötti sehr positive Erfahrungen gemacht. Sie möchte eine aktivere Gestaltung, also eine positive Belebung des öffentlichen Raumes, auch an weiteren Orten einführen. Wie es die Luzerner Stadträtin Ursula Stämmer Anfang Jahr richtig geäussert hat, gehört der öffentliche Raum allen. Der Wegweisungsartikel widerspricht dieser Aussage diametral. Neu kann die Polizei nur auf reinen Verdacht hin Personen bis zu 24 Stunden von einem gewissen Ort wegweisen und – falls diese sich der Wegweisung widersetzen – diese bis zu einem Monat verlängern. Die Polizei kann bereits heute einschreiten, wenn jemand andere belästigt oder gefährdet. Dafür braucht es das neue Gesetz nicht. Dieses neue Gesetz stellt einen massiven Abbau unserer Grundrechte dar: Was stört, soll verschwinden. Unsere Gesellschaft muss nachhaltige Lösungen für alle anbieten, wie es zum Beispiel zentrumsnahe Treffpunkte darstellen.
